Zum Inhalt springen

BAMF-Zulassung · § 15 IntV

Zugelassen für den Unterricht in Integrationskursen

Die Zulassung zur Lehrtätigkeit in Integrationskursen, erteilt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Hier erfährst du, was sie bedeutet, was im Bescheid steht und wie Integrationskurse funktionieren.

Willkommen in Deutschland!
Bundesamt für Migration und FlüchtlingeZulassung zur LehrtätigkeitZulassungsnummer85765
§ 15 Abs. 1 IntV

Ein Lehrer mit Zulassung vom BAMF

Die Zulassung ist persönlich. Sie wurde unserem Gründer Dr. Amir Mahdi Meshkin Mehr erteilt, der die Methode von Davilo entwickelt und selbst unterrichtet.

01 · Geprüft

Vom Bundesamt geprüft

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Qualifikationen geprüft und ihn nach § 15 Abs. 1 der Integrationskursverordnung (IntV) zur Lehrtätigkeit in Integrationskursen zugelassen.

02 · Qualifiziert

Keine Zusatzqualifizierung nötig

Das BAMF hat seine Ausbildung als ausreichend anerkannt: Die Teilnahme an einer Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Integrationskursen war nicht erforderlich.

03 · Registriert

Eine offizielle Zulassungsnummer

Zur Zulassung gehört die Zulassungsnummer 85765. Damit wird eine Lehrkraft zu Beginn des Unterrichts in der Integrationskurs-Datenbank des BAMF erfasst.

Ich habe bei Dr. Meshkin Mehr in einem Integrationskurs in Deutschland Deutsch gelernt. Sein Unterricht war einzigartig — praxisnah und unglaublich motivierend.
MadalinaEhemalige Teilnehmerin eines Integrationskurses

Integrationskurse auf einen Blick

Sprache, Orientierung und zwei Abschlusstests

  • Sprachkurs
    600UE
    Unterrichtseinheiten im allgemeinen Kurs. Eine Einheit (UE) dauert 45 Minuten.
  • Orientierungskurs
    100UE
    Deutsches Recht, Geschichte und Kultur und das Zusammenleben.
  • Sprachtest
    DTZ
    Deutsch-Test für Zuwanderer, bewertet mit A2 oder B1.
  • Orientierungstest
    LiD
    Der Test „Leben in Deutschland“ am Ende des Orientierungskurses.

Deutsch auf Niveau B1

  • A1
  • A2
  • B1

Der Sprachkurs führt von A1 bis B1 — das Niveau, das für eine Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung verlangt wird.

Quelle: bamf.de

Lies den Bescheid selbst

„Hiermit erteile ich Ihnen gemäß § 15 Abs. 1 IntV unter dem Vorbehalt des Widerrufes die Zulassung zur Lehrtätigkeit in Integrationskursen. Die Teilnahme an einer Zusatzqualifizierung ist somit nicht erforderlich.“

Die wichtigsten Fakten

Erteilt
Ausgestellt von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Dienststelle
Regionalstelle Würzburg
Inhaber
Amir Mahdi Meshkin Mehr
Rechtsgrundlage
§ 15 Abs. 1 Integrationskursverordnung (IntV)
Zulassungsnr.
85765
Beantragt
4. Juli 2021
Erteilt
Würzburg, 9. September 2021

Schritt für Schritt in den Integrationskurs

  1. Prüfen, ob du teilnehmen kannst

    Mit deinem Aufenthaltstitel sagt dir die Ausländerbehörde, ob du teilnahmeberechtigt oder -verpflichtet bist. Auch ein Jobcenter kann dich zur Teilnahme auffordern.

  2. Bestätigung erhalten

    Du bekommst eine Teilnahmeberechtigung. Wenn du keinen Anspruch hast, kannst du beim BAMF die Zulassung zu einem Kurs beantragen.

  3. Kursträger auswählen

    Integrationskurse finden bei vom BAMF zugelassenen Kursträgern statt. Wähle einen in deiner Nähe oder einen, der zu deinem Zeitplan passt.

  4. Einstufungstest machen

    Der Kursträger prüft zuerst dein Deutsch, damit du im richtigen Kursabschnitt startest und dich Richtung B1 weiterentwickelst.

Gut zu wissenDie Zulassung gilt für Dr. Amir Mahdi Meshkin Mehr als Lehrkraft. Die Integrationskurse selbst werden von Kursträgern durchgeführt, die das BAMF zugelassen hat; die Kurssuche auf bamf.de listet sie auf.

Du weißt nicht, wo dein Deutsch steht?

Mach den kostenlosen Einstufungstest und wähle dann den Davilo-Kurs, der zu deinem Niveau passt.

B1+224 €
StandardkursB1+ Extensive CourseEinstufungstest erforderlich · 12 Wochen · live online